AGB

für psychosoziale Beratung, Coaching, Hypnose oder/und Kinesiologie

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der psychologischen Beraterin und ihren Klienten/Auftraggeber/innen, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts
Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Beratungsvertrag kommt zu Stande, wenn der/ die Klient/in das
generelle Angebot der Beraterin annimmt und sich an die Beraterin zum
Zwecke der psychosoziale Beratung, Coaching, Hypnose oder/und Kinesiologie
wendet.

3. Die Beraterin ist berechtigt einen Beratungsvertrag ohne Angaben von
Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht
erwartet werden kann. Dies gilt auch dafür, dass die Beraterin auf Grund ihrer Spezialisierung oder aus ähnlichen Gründen nicht beraten darf, ebenso bei Gewissenskonflikten. Der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen bleibt erhalten.

§ 2 Vertragsgegenstand
Der/ die Klient/in/ bzw. die/der Auftraggeber/in nimmt bei der Beraterin eine
psychosoziale Beratung, Coaching, Hypnose oder/und Kinesiologie in
Anspruch.

Die/ der Klient/in bzw. die/der Auftraggeber/in und Beraterin definieren
gemeinsam das Beratungsanliegen und das Beratungsziel. Die Beratung dient der Überwindung psychosozialer Probleme, der Aktivierung von Ressourcen und dem Formulieren neuer Ziele.

Um die Beratungsziele zu erreichen, werden verschiedene Beratungsverfahren angewendet, welche in der Regel humanistische Grundlagen und Kommunikationsmethoden zur Grundlage haben. Andere Verfahren und Methoden werden jedoch nicht ausgeschlossen. Die Verfahren sind nicht schulmedizinisch anerkannt. Eine Psychotherapie (Diagnostizieren, Heilen oder Lindern von Krankheiten) wird ausdrücklich ausgeschlossen und darf nicht durchgeführt werden. Der/ die Klient/in sucht dafür Ärzte, psychologische Psychotherapeuten oder Heilpraktiker auf. Die Beratung umfasst schriftliche Analysen und Berichte. Der/die Klient/in stimmt einer möglichen (digitalen) Aufzeichnung der Beratungssitzung ausdrücklich zu.

§ 3 Beratungserfolg
Die Beraterin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach besten Wissen und Können daran, dass ein Beratungserfolg eintritt. Die Mitarbeit des/r Klienten/in ist für den
Beratungserfolg ausschlaggebend.

§ 4 Honorar
Der/die Klient/in zahlt die anfallenden Beratungskosten für die vereinbarten Beratungen immer binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung auf das im Beratungsvertrag angegebene Konto. Die Summe richtet sich nach den im Beratungsvertrag ausgewiesenen Beratungskosten.

§ 5 Ausfallhonorar
Klient/in und Beraterin vereinbaren gemeinsam die Beratungstermine nach Absprache. Wenn der/ die Klient/in die vereinbarten Beratungstermine nicht wahrnimmt, schuldet er/ sie bzw. die/der Auftraggeber/in der Beraterin das gesamte Honorar, wenn der Termin später als 24 Std. vorher abgesagt wurde.

Bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfällt ein Ausfallhonorar.

§ 6 Beratungsdauer und Kündigung
Die psychologische Beratung sollte wenigstens einen Umfang von 5 Stunden umfassen. Der genaue Beratungsumfang wird in einem schriftlichen Beratungsvertrag festgehalten.
Der Beratungsvertrag kann jederzeit ohne Begründung beiderseitig mit einer Frist von 5 Tagen gekündigt werden. Eine Rechnung wird erstellt und enthält den Namen und die Anschrift des/ der Klienten/in, das Beratungsdatum und die Beratungsdauer, sowie den Rechnungsbetrag.

§ 7 Verschwiegenheitspflicht
Die Beraterin verpflichtete sich gegenüber Dritten Stillschweigen über die
Inhalte der Beratung zu bewahren. Auskunftserteilung gegenüber Dritten darf nur erfolgen, wenn der/ die Klient/in hierzu schriftlich oder mündlich sein/ ihr Einverständnis erteilt hat oder davon auszugehen ist, dass die
Auskunftserteilung im Interesse des/ der Klienten/in ist, (die Verschwiegenheit betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung mutmaßlicher Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter) oder die Beraterin sich mit Hilfe der Daten gegenüber einem (Schieds)-Gericht entlasten könnte.

§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Wohnort der Beraterin (oder nächster Gerichtsstandort) und somit Isernhagen (AG Burgwedel).
Grundsätzlich sollten aber alle Meinungsverschiedenheiten gütlich beigelegt werden und dem Vertragspartner selbst zunächst schriftlich mitgeteilt werden.

§ 9 Gesundheitszustand und Mitwirkung des/der Klienten/in
Der/ die Klient/in versichert, dass er/ sie an keiner Erkrankung leidet, die
seine/ ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung aus
medizinischen, psychiatrischen oder psychologischen Gründen zur Zeit
entgegensteht. Sollte der/die Klient/in darüber im Zweifel sein, versichert er/sie selbstständig einen Arzt aufsuchen, um dies abzuklären und ggf.
aufgetretene Krankheiten behandeln zu lassen. Sollte eine für die Beratung relevante Erkrankung festgestellt worden sein, so hat der Klient die Beraterin davon sofort in Kenntnis zu setzen und die Beratung bei ihr nur weiterhin wahrzunehmen, wenn der Arzt dies ausdrücklich befürwortet. Ist der/ die Klient/in auf Anraten des Beraters nicht bereit sich ärztlich untersuchen zu lassen, so kann die Beraterin eine Fortführung der Beratung ablehnen.

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/ die Klient/in nicht verpflichtet. Die
Beraterin ist in dem Falle aber berechtigt die Beratung zu beenden, wenn das
Vertrauen nicht mehr gegeben scheint oder durch die fehlende Mitwirkung des/
der Klienten/in der Erfolg der Beratung gefährdet scheint.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die
Wirksamkeit des Beratungsvertrages nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige
Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch die Bestimmungen zu
ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.